Sachverständiger
Seit vielen Jahren bin ich als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ am Bausektor tätig. Meine Auftraggeber sind Landes- und Bezirksgerichte, Versicherungen, Unternehmen und private Personen. Ich sehe mich als unabhängiger Dienstleister und Berater mit dem Ziel mehr Qualität und Sicherheit auf die Baustelle zu bringen.
Zu den Aufgaben des Sachverständigen zählen die Befundaufnahme, also die Ermittlung und Beschreibung aller relevanten Tatsachen, und die Ausfertigung eines Gutachtens, welches aus dem Befund unter Anwendung der besonderen Fachkunde und Erfahrung gezogenen Schlussfolgerungen entsteht.
Zertifizierte Fachgebiete
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige oder auch Gerichtsgutachter genannt sind Spezialisten für Ihre Fachgebiete und werden vom jeweiligen Landesgericht zertifiziert, vereidigt und in der Gerichtssachverständigenliste der Justiz geführt.
Aufgrund meiner Kenntnisse und Fertigkeiten wurde ich im Jänner 2017 vom der Gerichtspräsidentin des Landesgericht Wels zum Sachverständigen vereidigt.
Fachgruppe Holz und Holzverarbeitung
39.15 Zimmererarbeiten
39.80 Holzhäuser in Fertigbauweise
Fachgruppe Bauwesen
72.35 Holzbau
Befund
Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige. Diese Ermittlungstätigkeit, die der Gewinnung von Tatsachengrundlagen für das nachfolgende Gutachten dient, nennt man Befundaufnahme.
Befunde sind etwa ein Blutbild, die Beschreibung einer Liegenschaft oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Bauwerks.
Gutachten
Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein.
Gutachten sind Aussagen über die Ursache der festgehaltenen Baumängel.
Gerichtsgutachten
werden in der Regel von Richtern der Landes- oder Bezirksgerichte beauftragt und sind nach exakten Aufgaben und Fragestellungen abzuarbeiten und dürfen vom Sachverständigen nicht erweitert oder verringert werden. Warnungen oder Sofortmaßnahmen sind bei Gefahr in Verzug auszusprechen oder einzuleiten.
Privatgutachten
werden im Sinne des Gesetzes von Privatpersonen oder Unternehmen beauftragt und dienen häufig als Beweissicherung oder als Grundlage zur Schlichtung von außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Gerichtssachverständige ist verpflichtet, die im Sachverständigeneid übernommenen Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutachten einzuhalten.